Die Strategie Modul A
Wir analysieren deine Potenziale, identifizieren maßgeschneiderte Anwendungsfelder und entwickeln ein wasserdichtes KI-Konzept für deine Prozesse.
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KMUs in NRW bekommen bis zu 50 %
ihrer KI-Kosten erstattet. Bist du dabei?
Schnellcheck
Was wird gefördert?
Wir analysieren deine Potenziale, identifizieren maßgeschneiderte Anwendungsfelder und entwickeln ein wasserdichtes KI-Konzept für deine Prozesse.
Jetzt beraten lassenKeine graue Theorie! Wir bauen eine funktionsfähige Testversion (Prototyp) und prüfen unter realen Bedingungen, welchen echten Nutzen das KI-System für dich hat.
Jetzt beraten lassenSzenarien
Du weißt, dass KI dein Unternehmen voranbringen kann – aber wo genau anfangen?
In Modul A entwickeln wir gemeinsam deine KI-Strategie: Wir identifizieren konkrete Anwendungsfälle, priorisieren nach Nutzen und Machbarkeit und erstellen eine klare Roadmap. So weißt du genau, welche nächsten Schritte sinnvoll sind – technisch, organisatorisch und rechtlich abgesichert.
Ein Tool welches passende Ausschreibungen findet, übersetzt Unterlagen und schreibt den ersten Entwurf. Das Ergebnis: Was uns früher 32 Stunden pro Bewerbung gekostet hat, erledigen wir heute in durchschnittlich nur noch 3 Stunden – bei gleicher Qualität.
Jetzt beraten lassenStatt blindem Bauchgefühl nutzen wir nun ein datenbasiertes System. Drei isolierte Tools arbeiten heute als KI-gestützte Einheit zusammen. So sparen wir im Team rund 15 Stunden manuellen Abstimmungsaufwand pro Monat und haben unsere Auslastung planbar um 20 % optimiert.
Jetzt beraten lassenFür fundierte Markenstrategien wertet unsere KI Tausende von Datenpunkten, Kundenfeedbacks und Marktanalysen in Sekundenschnelle aus. Eine umfassende Wettbewerbsanalyse, die früher 3 bis 4 Tage dauerte, liegt uns heute als präzise Datengrundlage in unter 4 Stunden vor.
Jetzt beraten lassenÜber uns
Marketingagentur trifft KI-Expertise – seit Jahren.
Während andere noch über KI reden, haben wir längst gebaut: Individuelle Tools für unsere eigenen Prozesse, maßgeschneiderte Lösungen für Kunden. Wir sind Vorreiter, weil wir KI nicht theoretisch betrachten, sondern praktisch einsetzen.
Unser Vorteil? Wir sehen schnell, wo Effizienzlücken sind und wie KI zuverlässig helfen kann. Wir sprechen deine Sprache, verstehen dein Business und entwickeln Lösungen, die funktionieren. Von der Förderberatung bis zur fertigen Anwendung – alles aus einer Hand.
So funktioniert’s
Fülle den Schnellcheck aus und sende uns eine Anfrage, oder kontaktiere uns über diese Seite direkt.
Wir setzen zeitnah ein Meeting an, analysieren deinen Bedarf und besprechen alle relevanten Projektinhalte.
Wir unterstützen dich bei der kompletten Vorbereitung der Unterlagen, inklusive der erforderlichen Vorhabenbeschreibung und Kostenschätzung.
Der Antrag wird im Kundenportal der NRW.BANK eingereicht.
Mit dem Projekt (und den Vertragsabschlüssen) darf erst nach Erhalt des offiziellen Bewilligungsbescheids der NRW.BANK begonnen werden.
Nach dem Prototyp geht es erst richtig los. Wir suchen die passende Folgeförderung für dich und treiben dein Projekt voran.
Rechenbeispiel
Gib deine geplanten Projektkosten ein (Beratung, Entwicklung und ggf. zusätzliche Sachausgaben in Modul B) und sieh direkt, wie sich Förderung und Eigenanteil aufteilen.
Erlaubt sind Beträge von 10.000 bis 50.000 Euro netto.
Zuschuss der NRW.BANK
Immer netto rechnen: Förderfähig sind ausschließlich Nettobeträge. Die Umsatzsteuer ist von der Förderung ausgeschlossen. Überschlag, keine Förderzusage. Die Höhe richtet sich nach den im Antrag anerkannten Ausgaben. Ihr Förderkontingent von 25.000 € gilt je Unternehmen für zwei Jahre und schließt verbundene Unternehmen und Partnerunternehmen ein.
Auf einen Blick
Du kannst einen Antrag stellen, wenn dein Unternehmen ein KMU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen ist. Als KMU giltst du, wenn du weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigst und entweder maximal 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder maximal 43 Millionen Euro Bilanzsumme hast.
Wichtig: Den Antrag stellst du selbst über das Kundenportal der NRW.BANK – das kann kein Dienstleister für dich übernehmen.
Maßgeblich ist die EU-Definition: Weniger als 250 Beschäftigte in Jahresarbeitseinheiten (nicht Köpfe!) und maximal 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme.
Wichtig: Wenn dein Unternehmen zu einer Gruppe gehört, werden verbundene Unternehmen vollständig und Partnerunternehmen anteilig mitgerechnet. Eine Tochter mit 80 Beschäftigten kann dadurch über der Grenze liegen – das prüfen wir gemeinsam mit dir.
Das hängt von eurer Beteiligungsstruktur ab. Für die Schwellenwerte (250 Beschäftigte, 50 Mio. € Umsatz) werden verbundene Unternehmen vollständig und Partnerunternehmen anteilig hinzugerechnet. Auch die Fördergrenze von 25.000 € gilt für den gesamten Verbund.
Beteiligungen von Beteiligungsgesellschaften, Hochschulen ohne Gewinnzweck oder kleinen Gebietskörperschaften können unter bestimmten Bedingungen außer Betracht bleiben. Das klären wir im Erstgespräch.
Das ist aktuell nicht eindeutig geklärt. Die Richtlinie nennt den Unternehmenssitz in NRW als Voraussetzung. Ob eine Betriebsstätte ausreicht, klären wir im Vorfeld direkt mit der NRW.BANK für dich – bevor du Zeit in einen Antrag investierst.
Nein, solange die Nutzung sporadisch ist – zum Beispiel durch einzelne Mitarbeitende. Das ist laut NRW.BANK ausdrücklich nicht förderschädlich. Auch frühere Tests für denselben Anwendungsfall sind okay.
Ausgeschlossen sind nur Prozesse, in denen KI bereits systematisch im Einsatz ist. Für einen anderen, noch unbearbeiteten Anwendungsfall kannst du trotzdem Förderung beantragen.
Teilzeitkräfte zählen anteilig (halbe Stelle = 0,5 Jahresarbeitseinheiten), Auszubildende zählen nicht mit. Auch Saisonkräfte werden nur anteilig gerechnet, und Elternzeit oder Mutterschutz bleiben unberücksichtigt. Das kann bei der 250er-Grenze den Unterschied machen.
Ja, wenn du die KMU-Kriterien erfüllst und deinen Sitz in NRW hast. Ein Handels- oder Gewerbeeintrag ist nicht nötig. Als Nachweis reicht die erste Seite deines letzten Steuerbescheids. Alles andere gilt wie für Unternehmen: Mindestvolumen 10.000 € netto, beide Module verfügbar.
Du erhältst 50 % deiner förderfähigen Ausgaben als Zuschuss – maximal 25.000 € pro Unternehmen innerhalb von zwei Jahren. Die Mindestförderung liegt bei 5.000 €, das heißt dein Projekt muss mindestens 10.000 € netto umfassen.
Beispiel: Bei 30.000 € Projektkosten bekommst du 15.000 € Förderung. Bei 60.000 € sind es 25.000 € (Maximum erreicht).
Die Hälfte der förderfähigen Ausgaben plus die komplette Umsatzsteuer. Bei einem Projekt von 25.000 € netto trägst du 12.500 € netto selbst, plus 4.750 € Umsatzsteuer.
Wichtig: Bis zur Erstattung finanzierst du das gesamte Projekt vor – der Zuschuss kommt erst nach Projektabschluss.
Nein. Gefördert werden nur Nettobeträge. Wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist, holst du die Umsatzsteuer über die Voranmeldung zurück – dann ist sie nur ein Liquiditäts-, kein Kostenfaktor. Ohne Vorsteuerabzug bleibt sie als Kosten bei dir.
Einmalig nach Projektabschluss im Ausgabenerstattungsverfahren. Du reichst bezahlte Rechnungen mit dem Verwendungsnachweis ein, dann wird der Zuschuss überwiesen. Eine Vorauszahlung oder Teilauszahlung gibt es nicht.
Zeitplan: Durchführung (bis 6 Monate) + Verwendungsnachweis (2 Monate) + Prüfung durch NRW.BANK = plane deine Liquidität entsprechend.
Ja, maximal zweimal innerhalb von zwei Jahren. Das Kontingent läuft rollierend: Wenn du im ersten Antrag 10.000 € bewilligt bekommst, kannst du in diesem Zeitraum weitere 15.000 € beantragen. Ein drittes Projekt ist zwei Jahre nach der ersten Bewilligung möglich.
Achtung: Verbundene Unternehmen und Partnerunternehmen werden mitgerechnet.
Nicht für dieselben Ausgaben. Die Kombination mit anderen öffentlichen Förderungen ist ausgeschlossen, wenn diese einen Zuschuss, Tilgungszuschuss oder Tilgungsnachlass enthalten. Für andere, klar abgegrenzte Ausgaben bleibt eine weitere Förderung möglich.
Bekommst du nach Antragstellung weitere Mittel für denselben Zweck, musst du das der NRW.BANK sofort mitteilen.
Konzeptionelle Beratungsleistungen, die den KI-Einsatz in deinem Unternehmen vorbereiten:
Du kannst ein umfassendes KI-Konzept entwickeln oder einzelne Bereiche bearbeiten. Wenn du noch keine Vorarbeiten hast, sollten mindestens die ersten beiden Punkte dabei sein.
Drei Arbeitsschritte:
Der Test läuft über einen begrenzten Zeitraum und ist in der Nutzerzahl eingeschränkt. Förderfähig sind Tests für Anwendungsfälle, für die du KI bislang noch nicht systematisch nutzt.
Ja. Voraussetzung sind konzeptionelle Vorarbeiten, aus denen sich dein Test ableiten lässt. Diese können aus:
Ein vollständiges KI-Konzept ist nicht nötig, aber ein ableitbarer Anwendungsfall schon. Die Ergebnisse stellst du in der Vorhabenbeschreibung dar.
Ja, aber nur in Modul B und nur für den Testzeitraum. Förderfähig sind:
Diese Sachausgaben sind auf 25 % der gesamten förderfähigen Ausgaben in Modul B begrenzt. In Modul A sind Sachausgaben nicht förderfähig.
Nein, über dieses Programm nicht. Gefördert wird nur die Vorbereitung bis zum Testabschluss. Erwerb, Implementierung und Betrieb einer KI-Lösung nach dem Test sind ausgeschlossen.
Aber: Für Folgeinvestitionen können andere NRW.BANK-Förderungen infrage kommen. Wir helfen dir, die passende Anschlussförderung zu finden und begleiten dich auch bei der Umsetzung.
Nicht ohne KI-Kern. Rein regelbasierte Systeme (Wenn-dann-Logik) fallen nicht unter die KI-Definition. Gefördert werden KI-Systeme, die aus Daten und Modellen Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen ableiten – nicht nur vordefinierte Abläufe ausführen.
Seit 17. August 2026 nur noch elektronisch über das Kundenportal der NRW.BANK. Wenn du noch nicht registriert bist, kannst du das über die Produktseite der NRW.BANK nachholen.
Wichtig: Den Antrag stellst und unterschreibst du selbst – kein Dienstleister kann das für dich übernehmen.
Nur vollständige Anträge werden bearbeitet.
Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids. Als Projektbeginn gilt bereits der Vertragsabschluss mit dem Dienstleister.
Erlaubt ist: Ein Vertrag unter auflösender Bedingung oder mit kostenfreiem Rücktrittsrecht für den Fall der Ablehnung.
Ein vorzeitiger Start führt zur Ablehnung oder Aufhebung des Bescheids.
Der Durchführungszeitraum sollte 6 Monate nicht überschreiten. Du musst innerhalb von 6 Monaten nach Bewilligung starten.
In begründeten Ausnahmefällen (z.B. aufwendige Prototyp-Entwicklung) kann die NRW.BANK längere Zeiträume bewilligen – der eigentliche Test soll dann aber maximal 3 Monate dauern.
Verwendungsnachweis: Muss 2 Monate nach Projektende eingereicht werden.
Drei Angebote sind nicht Pflicht. Du musst eine formlose Preisermittlung durchführen, um dir einen Marktüberblick zu verschaffen – z.B. über Internet-Recherche oder telefonische Nachfrage bei verschiedenen Anbietern (in der Regel 3).
Wenn das nicht möglich oder unzweckmäßig ist, kannst du die Wirtschaftlichkeit auf andere Weise darlegen. Durchführung und Ergebnis musst du dokumentieren, aber nur auf Aufforderung einreichen.
Dein Aufwand liegt bei den Angaben, die nur du machen kannst:
Wir übernehmen: Vorhabenbeschreibung, Angebot, vorbereitete Erklärungen, Berechnung der Schwellenwerte.
Nur wenn du über das Projekt kommunizierst (Pressemitteilung, Website, Veranstaltung). Dann musst du die Förderung angemessen darstellen und die NRW.BANK informieren.
Vorgeschriebener Text:
„Das Vorhaben wurde durch die NRW.BANK aus Mitteln des NRW.BANK-Förderfonds gefördert.“
Eine Pflicht zu kommunizieren besteht nicht.
Das auftragnehmende Unternehmen muss:
Neben Unternehmen sind auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen zulässig. Eine Zulassung oder Akkreditierung gibt es nicht. Die NRW.BANK prüft die Fachkompetenz im Bewilligungsverfahren.
Nur in begründeten Ausnahmefällen. Die weitergegebene Leistung muss:
Das Subunternehmen muss dieselben Voraussetzungen erfüllen (Fachkompetenz, EU-Sitz, Angebot in Deutsch/Euro).
Wenn dein Vertrag mit dem Dienstleister ein kostenfreies Rücktrittsrecht für den Fall der Ablehnung enthält, entstehen dir keine Kosten. Ein solcher Vertrag ist ausdrücklich förderunschädlich und darf vor dem Bescheid geschlossen werden.
Wichtig: Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht – die NRW.BANK entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Ja, insbesondere bei:
Der Erstattungsanspruch wird verzinst. Die NRW.BANK darf Bücher und Belege prüfen, auch vor Ort.
5 Jahre ab Ende des Bewilligungszeitraums (der 2 Monate nach Projektende endet). Aufzubewahren sind:
Elektronische Aufbewahrung ist erlaubt, wenn die steuerlichen Grundsätze zur ordnungsgemäßen Belegführung eingehalten werden. Längere steuerrechtliche Fristen gehen vor.
Die NRW.BANK behandelt deine Angaben vertraulich und zweckgebunden. Die gewährte De-minimis-Beihilfe selbst wird binnen 20 Arbeitstagen im Zentralregister der Europäischen Kommission (eAIR) veröffentlicht.
Wir übernehmen:
Du übernimmst: Registrierung, Angaben zu deinem Unternehmen, Unterschriften, Einreichung.